Sub-Head-Buhlmann



Regalprüfung nach DIN EN 15635 / DGUV Regel 108-007
(vorm. BGR 234 - bes. bei Gleit- oder Rollregalen)




 

Im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung ist es
mittlerweile vorgeschrieben, auch Regale bzw. Regal-
anlagen regelmäßigen Prüfungen hinsichtlich ihrer
Standsicherheit, korrekten Beladung sowie Beschä-
digungen jeglicher Art und anderer technischer
Aspekte, zu unterziehen und zu bewerten.

Diese Prüfungen sind normiert und sollen wöchentlich
als einfache Sichtprüfung durch das Bedienerpersonal,
darüber hinaus einmal jährlich als intensive Haupt-
prüfung durch befähigte bzw. zertifizierte Prüfkräfte
vorgenommen werden.

Die Regalprüfer müssen gemäß Norm weisungsunab-
hängig sein, also unabhängig in ihren Entscheidungen.
Sind sie es nicht, sind die Prüfungen anfechtbar.

Die Ergebnisse sind zu protokollieren und zu verwahren
und müssen jederzeit nachweisbar sein.

Als unabhängiger, zertifizierter Regalfachbetrieb bieten
wir beste Voraussetzung zur Erfüllung der Prüfpflichten.

Darüber hinaus können wir bei den Fehlerbehebungen
behilflich sein und notwendige Reparaturen vornehmen.

Unser übliches Prüfangebot umfaßt:
- Sichtkontrolle und Inspektion nach DIN EN 15635
  und BGR 234
- Abgleich der Regalanlagen mit den Montage-
  unterlagen
- Abgleich der Bedienungsanleitungen
- Abgleich der Belastungsschilder
- Überprüfung technischer Anbauteile
- Vergabe von Prüfplaketten
- Erstellung eines Prüfberichts

Darüber hinaus ergeht auf Wunsch ein Angebot zur
Beseitigung festgestellter Mängel.